2018 – das Jahr der Veränderungen
Digital Access (indirekte Nutzung): Handelt es sich bei dem zur Abdeckung von indirekter Nutzung neu eingeführten Lizenzmodell der SAP, wie zumeist befürchtet, um eine Geldmaschine? Oder ist es die logische Konsequenz aus sich ändernden Anforderungen an technologische Unterstützung von Geschäftsprozessen?
Der Vergleich zu anderen Herstellern und die Analyse des eigenen Geschäftsmodells zeigen, dass die Planung in Zeiten von IoT und Industrie 4.0 auf Wachstum ausgelegt ist. Organisationen verfolgen das Ziel, effizienter, profitabler und qualitativ besser zu werden.
Ist es daher nicht legitim, dass ein Softwarehersteller, der zur Effizienzsteigerung beiträgt, am Erfolg der Kunden partizipieren möchte? Was sonst sollte seine intrinsische Motivation stärken, Voraussetzungen zu schaffen, dass Unternehmen mit immer weniger Nutzern arbeiten und durch den Einsatz von technischen Schnittstellen, Bots etc. effizienter werden können?
Nutzerbasierte Lizenzmodelle sind hierbei im Sinne einer Win-win-Situation nicht mehr zeitgemäß. Folglich kann dieses Modell, ungeachtet des derzeitigen Status möglicher Vermessung und Planbarkeit, als logischer Evolutionsschritt betrachtet werden, der den heutigen Anforderungen an SAP sowie den technischen Lösungsmöglichkeiten Rechnung trägt.
Exchange Infrastructure (XI): Seit Bekanntwerden des Diageo-Falles in Großbritannien hat sich ein Heer von SAP-Lizenzexperten gebildet. Jeder kennt den Fall bis ins Detail und zuletzt wurde häufig versucht, diesen hypothetisch nach Deutschland zu übertragen und Lizenzpflichten technisch zu umgehen.
Zumeist wird der Rückschluss gezogen, dass für Kunden, die um 2005 entsprechende NetWeaver-(NW)-Full-Use- Lizenzen (CPU-basiert) erworben haben, die Nutzung durch Nutzer hierüber integrierter Eigenentwicklungen und Drittanwendungen abgegolten sei.
Zur Klarstellung wird im Folgenden anhand der Preis- und Konditionenliste (PKL) aus 2005 dargestellt, welche Optionen es tatsächlich gibt und ob diese weitverbreitete Meinung den Inhalten der PKL gerecht wird, zumal die wenigsten Kunden durch zwischenzeitliche Neukäufe bzw. Akzeptanz neuer Lizenzbedingungen und AGB hiervon betroffen sein dürften.
NetWeaver-Full-Use-Szenarien – erstens XI zwischen SAP und SAP: XI nicht weiter lizenzpflichtig. Betroffene Applikationen sind lizenzpflichtig gemäß SAP-Bedingungen (Definierte Nutzer und Package-Lizenz).
Zweitens: XI zwischen SAP und Eigenentwicklungen/Drittanwendungen in eigenem Namensraum, ohne Nutzung von SAP-Anwendungs-, Lösungs- oder DB-Funktionalitäten. Es sind keine Lizenzen für XI oder weitere Nutzer notwendig.
Drittens: XI zwischen SAP und Eigenentwicklungen/Drittanwendungen mit Nutzung von SAP-Anwendungs-, Lösungs- oder DB-Funktionalitäten. XI erfordert keine weiteren Lizenzen.
Betroffene Applikationen lizenzpflichtig gemäß SAP-Bedingungen (Definierte Nutzer und Package-Lizenz), hierbei sind auch die Nutzer der Eigenentwicklung/Drittanwendung als definierte Nutzer zu lizenzieren.
Das als Freifahrtschein publizierte Diageo-Salesforce-Szenario würde hierbei unter Szenario 3 fallen, da davon ausgegangen werden kann, dass Stammdaten in der verbundenen SAP-Anwendungskomponente erstellt, angepasst oder gelöscht werden.
Ein auf Szenario 2 passender Fall dürfte eher der Kulanz von SAP geschuldet sein als der Tatsache, dass tatsächlich keinerlei relevante Funktionalitäten genutzt werden. Wichtig ist der Blick in die relevante PKL, in der ein Unterschied zwischen der Lizenzfreiheit der Nutzer der Anwendungen hinsichtlich NW-Technologie und der Lizenzpflicht für die dargestellte Nutzung besteht.
Path of Appeal: Experten beklagen mangelnde Offenheit und Engstirnigkeit der SAP, doch SAP selbst beweist mit den neuen Änderungen wie der Einführung des sogenannten Path of Appeal, dass man sich in Disputfällen unabhängigen Bewertungen öffnet und auf die Meinung entsprechender Experten vertraut, um Streitfälle einvernehmlich zu lösen, Lizenzbedingungen nachhaltig transparent zu gestalten und nachhaltige Kundenbeziehungen zu pflegen.