Community Short Facts – April 2022
Neue Besteuerung von Kryptowährungen
Bitcoin, Ethereum, Ripple: Kryptowährungen haben mittlerweile einen festen Platz in der Finanzwelt gefunden und längst den Status der exotischen Anlageform abgelegt. In das Korsett des österreichischen Steuerrechts haben sie bis jetzt jedoch noch nicht so richtig hineingepasst, aber das wird sich nun ändern: Denn mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 Teil I (ÖkoStRefG 2022 Teil I) hat die Bundesregierung schon lang herbeigesehnte klare Regeln für die Besteuerung von Kryptowährungen geschaffen. Da Kryptowährungen bisher kein Kapitalvermögen im Sinne des Einkommensteuergesetzes darstellten, unterlagen deren Gewinne bei Veräußerung dem progressiven Steuersatz von bis zu 55 Prozent.
Das galt allerdings nur dann, wenn die Veräußerung innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung, das heißt innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist, erfolgte. Nach Ablauf dieser Frist waren Gewinne immer steuerfrei. Das neue Steuergesetz bringt nun zwei wesentliche Änderungen mit sich: Erstens sind Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen fortan auch nach einem Jahr steuerpflichtig und zweitens unterliegen sämtliche Einkünfte aus Kryptowährungen nunmehr dem besonderen Steuersatz von 27,5 Prozent.