Datensteuer oder Wertschöpfungsabgabe?
Bürger und Unternehmen müssen sich fragen: Welchen Wert besitzen Daten und wer schöpft diesen ab? Dem zweiten Teil der Frage widmet sich die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
So gelten gleiche Regeln für alle, die Daten über personalisierte Produkte und Services monetarisieren wollen. Den Preis, mit ihren Daten für ein perfekt auf sie zugeschnittenes Angebot zu zahlen, können EU-Bürger ablehnen.
Die DSGVO sichert das Recht der Bürger und regelt den Wettbewerb. In dem geht es darum, aus Daten Ideen zu erzeugen. Daten entwickeln so einen Wert.
Diesen Wert zu bestimmen bleibt jedoch schwierig. Einige Unternehmen tragen zu Beginn eines Projekts die Daten als Eigenkapitalwert in die Bilanz ein. Das dürfte die Befürworter einer Datensteuer bestärken.
Im Anfangswert spiegelt sich jedoch eher die Erwartung auf eine Wertschöpfung wider. Solange sich ein genauer Ausgangswert nicht ermitteln lässt, bleibt eine Datensteuer willkürlich.
Die wichtigen Informationen ergeben sich oft erst, wenn Daten ausgewertet, mit anderen kombiniert und neu analysiert werden. Entscheidend ist also die Datenverwertung.
In diesem Kontext müssen Gerechtigkeit und Solidarität auch weiter prägend für unsere Zivilgesellschaft sein. In die Richtung geht der EU-Versuch, die Körperschaftssteuer so zu verändern, dass Amazon, Google, Facebook & Co. ihre Gewinne dort versteuern, wo sie diese erwirtschaften.
Der zweite EU-Vorstoß nennt sich „Digital Service Tax“, der auf das Besteuern der digitalen Umsätze abzielt. Für beide EU-Initiativen zeichnet sich noch keine Einigung ab.
So bleibt die Gelegenheit, in der Kompromisssuche einem wesentlichen Fakt Rechnung zu tragen: Die physische und die virtuelle Welt verschwimmen, wodurch sich die Wertschöpfung verlagert – auch innerhalb eines Unternehmens.
Wird künftig ein Maschinenbauer für seine Maschinen mehr oder weniger Steuern zahlen als für seine digitalen Services, beispielsweise Predictive Maintenance?
Es geht künftig darum, die Wertschöpfung, egal mit welchem Geschäftsmodell sie erfolgt, insgesamt gerecht zu besteuern. Chancengleichheit in einem anderen Sinne ließe sich zudem mit einer progressiven Daten-Sharing-Pflicht herstellen, wie sie Viktor Mayer-Schönberger, Professor am Oxford Internet Institute, ins Spiel gebracht hat.
Wer eine gewisse Marktmacht erreicht hat, müsste demnach einen Teil seiner Daten mit der Konkurrenz teilen. Hier wäre Widerstand programmiert, ein tragendes Argument: Investitionen in IT-Infrastruktur und Technologie, die zum Erheben und Auswerten von Daten befähigen, müssen versteuert, dürfen aber nicht bestraft werden – wie es durch die vermeintliche Solidaritätspflicht zum Datenteilen der Fall wäre.
Denn zu den Investitions- und Betriebskosten addieren sich noch die Ausgaben, um beispielsweise Data Scientists zu beschäftigen, die Daten nutzbar – sprich monetarisierbar – machen. Daten sind für Unternehmen also nicht kostenlos zu haben, auch wenn Nutzer diese bereitwillig hergeben.
Diesen Aspekt sollte die Wissenschaft berücksichtigen. An diese richtete die Bundeskanzlerin die Bitte, eine Datensteuer zu erarbeiten. Bleibt zu hoffen, dass die Wissenschaftler an eine „Global Solution“ für das Übertragen eines Steuermodells in die digitale Welt denken. Eine europäische Regelung reicht nicht.