Der Weg ist das Ziel
Karin Gräslund, DSAG: „Wir fordern nicht weniger als die technischen Rahmenbedingungen dafür, das Gesetz erfüllen und in einen Wettbewerbsvorteil ummünzen zu können.“ Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) läutet in Deutschland einen dringend notwendigen Paradigmenwandel ein: Wenn Corporate Responsibility auf freiwilliger Ebene keine Effekte in den Lieferketten hat, dann müssen Vorgaben für Menschenrechte und Umweltschutz verbindlich und mit staatlichen Maßnahmen umgesetzt werden, um Risiken zu erkennen, Verstößen vorzubeugen, sie gemeinsam zu minimieren und zu beenden. So weit die Theorie, die Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe wird – mit Unterstützung von SAP – nun auch den dringend benötigten praktischen Nutzen zum LkSG liefern.
„Schließlich müssen wir alle das neue Gesetz mit den bestehenden IT-Infrastrukturen, Software-Lizenzen und Wartungsverträgen optimal handhaben; denn administrativer Aufwand und gesetzliche Anforderungen werden weiter steigen“, so Karin Gräslund. Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten – kurz LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) – wurde am 11. Juni vergangenen Jahres vom Deutschen Bundestag beschlossen und verpflichtet Unternehmen mit Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten innerhalb ihrer globalen Lieferketten zu beachten, umzusetzen und bei Bedarf zu ahnden.
Allerdings gelten die Sorgfaltspflichten juristisch nur für direkte Zulieferer und gegebenenfalls deren Zulieferer. Im Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung wird dies zwar juristisch helfen, für einen ganz praktischen und proaktiven „Ruck durch die unternehmerische Gesellschaft“ greift diese Botschaft aber viel zu kurz.