Digitalisierung senkt Steuerlast
Durch die Digitalisierung der Steuererklärung und den elektronischen Zahlungsverkehr benötigen kleine und mittlere Unternehmen im weltweiten Schnitt nur mehr 261 Arbeitsstunden im Jahr für die Steuer; das sind 61 Stunden weniger als noch 2004.
In der EU und im EFTA-Raum sind es sogar nur noch 173 Stunden, wie aus der 189 Länder umfassenden Langzeitstudie „Paying Taxes“ von Weltbank und PwC hervorgeht.
„Es ist ermutigend zu sehen, dass sich das fiskalische Umfeld in immer mehr Volkswirtschaften substanziell verbessert. Damit sinken die Lasten für die Unternehmen, während die Regierungen zugleich auf nachhaltige Einnahmen vertrauen können“
sagt Weltbank-Direktor Augusto Lopez-Claros.
Marius Möller, Tax-Vorstand von PwC in Deutschland, weist gleichwohl darauf hin, dass die Ergebnisse der Studie von Region zu Region sehr unterschiedlich ausfallen:
„Es gibt in vielen Ländern nach wie vor einen erheblichen Verbesserungsbedarf, was die Effizienz des Steuersystems betrifft. Gerade in den Entwicklungsregionen mangelt es häufig an der notwendigen IT-Infrastruktur, um die Steuererhebung überhaupt erst zu digitalisieren. Den betroffenen Ländern entgehen dadurch signifikante Einnahmen.“
Deutschland liegt im EU-Vergleich nur im Mittelfeld: Verglichen mit vielen anderen europäischen Ländern ist die Gesamtsteuerrate in Deutschland mit 48,8 Prozent des Gewinns relativ hoch.
In Großbritannien zum Beispiel sind es nur 32,0 Prozent, in den Niederlanden 41,0 Prozent. Noch markanter ist der hohe zeitliche Aufwand, der in deutschen Betrieben anfällt, um sämtlichen Anforderungen des Fiskus zu genügen.
So gehen bei einem durchschnittlichen deutschen Mittelständler jedes Jahr 218 Arbeitsstunden für die Steuer drauf, während beispielsweise Schweizer Unternehmen mit 63 Stunden und Firmen in Norwegen mit 83 Stunden auskommen.
Die eigentlichen Unternehmenssteuern machen in den meisten Ländern nur den kleineren Teil der gesamten fiskalischen Belastung aus – nämlich im globalen Schnitt nur rund 40 Prozent. Der Rest entfällt zum Beispiel auf Einkommensteuern oder Sozialabgaben.