Nachhaltiges Kapitalanlagemanagement
Zu Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtet
Schon seit einigen Jahren sind alle Unternehmen im Anwendungsbereich der NFRD (Non-Financial Reporting Directive) verpflichtet, Nachhaltigkeitsinformationen zu ihrem operativen Geschäft zu berichten. Diese Verpflichtung hat sich im Rahmen der sogenannten EU-Taxonomie-Verordnung zum Jahresbeginn 2022 konkretisiert: Nun ist es für Unternehmen vorgeschrieben, alle wirtschaftlichen Aktivitäten im zurückliegenden Geschäftsjahr hinsichtlich ihrer EU-Taxonomie-Fähigkeit zu bewerten, das heißt bezüglich ihrer Zuordnung zu den Taxonomie-Kriterien (unabhängig davon, ob diese erfüllt werden).
Zunehmend komplexer
Doch das ist nur der Anfang. Schon 2024 ist nicht nur die Taxonomie-Fähigkeit zu berichten, sondern auch die Konformität. Dann muss gezeigt werden, dass das operative Geschäft im Geschäftsjahr 2023 die zugeordneten Kriterien auch erfüllt. 2025 wird zudem die NFRD durch die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) abgelöst, was die Anzahl der betroffenen Unternehmen nahezu verfünffacht.
Doch was hat das alles mit dem Finanzbereich und den entsprechenden SAP-Modulen zu tun? Sehr viel, denn zum operativen Geschäft der Unternehmen zählen auch die Aktivitäten im Finanzbereich. Insbesondere für die Kapitalanlagen, die beispielsweise für Versicherungsbestände, aber auch für Pensionsansprüche der Mitarbeiter gehalten werden, sind die oben genannten Informationen ebenfalls zu veröffentlichen.
Im Einzelnen bedeutet dies, dass bereits jetzt nachgewiesen werden muss, ob die gehaltenen Investments Taxonomiefähig sind, das heißt, ob die Kapitalanlagen einem Ziel der Taxonomie zugeordnet werden können. Dies gelingt in der Regel noch mit einer eher allgemein gehaltenen Analyse auf Basis bestehender Reports. Doch schon der 2024 geforderte Ausweis der Taxonomie-Konformität erfordert die Erhebung von zusätzlichen (Stamm-)Daten, zum Beispiel zu den Emittenten der gehaltenen Anleihen, der Geschäftspartner oder der über Darlehen finanzierten Objekte. Spezialisierte Provider stellen diese Daten mittlerweile sogar teilweise standardisiert zur Verfügung.
Diese Stammdaten müssen nicht nur erhoben, sondern auch im Rahmen der Kapitalanlageverwaltung verarbeitet werden – und dies sinnvollerweise in den dafür bereits genutzten SAP-Modulen TRM, CML und CMS.
Nicht über Nacht
Zunächst sind die zusätzlichen Daten an den entsprechenden Systemobjekten abzulegen; dabei handelt es sich vor allem um den Geschäftspartner oder Emittenten, um die Gattung bei einem Wertpapier und um die in SAP CML oder CMS verwaltete Sicherheit für ein ausgegebenes Darlehen. Damit sollten die Anforderungen für die meisten Anlageklassen erfüllbar sein; allerdings existiert heute weder für die Ablage noch für das Einspielen der Daten eine Lösung im SAP-Standard, sodass hier Erweiterungen notwendig sind.
Im nächsten Schritt sind die so abgelegten Daten in das Berichtsformat zu überführen. SAP stellt hierfür das Modul PaPM (Profitability and Performance Management) mit entsprechendem Content zur Verfügung. Sollte dies bereits Teil der SAP-Systemlandschaft sein und diese unter S/4 Hana betrieben werden, ist die Integration einfach; sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, muss abgewogen werden, ob eine kundenspezifische Erweiterung der bestandsführenden Systeme TRM und CML die effizientere Umsetzungslösung ist.
Lange Rede, kurzer Sinn: Schon dieser sehr kurze Abriss zeigt, dass das Nachhaltigkeitsreporting zu erheblichen Systemumstellungen führen kann. Da diese kaum über Nacht umgesetzt werden können, ist es aus unserer Sicht sehr sinnvoll, sich spätestens jetzt mit diesem Thema zu beschäftigen.