SAPanoptikum Februar 2017
Datenschutz-Grundverordnung, na und?
Mehr als die Hälfte der Unternehmen ist nicht auf die Datenschutz-
Grundverordnung vorbereitet. Es drohen hohe Strafen.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird im Mai 2018 in Kraft treten und das Datenschutzrecht in der EU mit Blick auf Datensicherheit, Speicherung und Governance vereinheitlichen.
Dafür müssen Unternehmen genauer offenlegen, wie und wo sensible, personenbezogene Daten weitergegeben und gespeichert werden. Dazu zählt, wie Organisationen den Zugriff auf diese Informationen überwachen und kontrollieren.
Nach einer aktuellen Studie des Daten-Management-Spezialisten Veritas haben sich 54 Prozent der Organisationen aus Europa, dem Mittleren Osten, Afrika, den Vereinigten Staaten und der Region Asien-Pazifik noch nicht damit befasst, eine DSGVO-Compliance bereitzustellen.
Die Antworten zeigen, dass vor allem Fragen zu operativen Maßnahmen, Compliance und Planung im Vordergrund stehen. So geht es insbesondere um Prozess-Ownership und die Fähigkeit, Richtlinien für die Datenbereinigung zu implementieren sowie Löschpflichten einzuhalten.