SAPanoptikum Februar 2017
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1. Februar 2017
Inhalt:
Recht auf Vergessen
Existiert kein legitimer Grund für eine Speicherung und besteht eine Person darauf, dass ihre Daten gelöscht werden, muss das Unternehmen laut DSGVO der Aufforderung innerhalb einer festgelegten Zeit nachkommen.
Ferner erschweren fehlende Einsichten in Dark Data und in Informationen, die außerhalb der Unternehmenssysteme gespeichert werden, die Einhaltung der Compliance. Das setzt Unternehmen erheblichen finanziellen und rechtlichen Risiken aus.
Es droht ein Bußgeld in Höhe von maximal 20 Millionen Euro oder von bis zu vier Prozent des globalen Umsatzes – je nachdem, welcher Betrag größer ist.
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