Wie bleiben Einzelhändler ab 2020 rechtskonform?
Das E-3 Magazin hat mit Stephan Kaup, dem Geschäftsführer der Consult-SK, gesprochen, der im täglichen Kontakt mit SAP-Nutzern der Einzelhandelsbranche regelmäßig mit Fragen zur Fiskalisierung konfrontiert wird.
Herr Kaup, welche Neuerungen kommen auf den Einzelhandel hinsichtlich der Verarbeitung von Kassendaten zu?
Stephan Kaup: Das Kassengesetz schreibt vor, dass alle Buchungen und die erforderlichen Aufzeichnungen einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden müssen.
Die Kassenein-nahmen und Kassenausgaben sind dabei täglich festzuhalten. Eine wesentliche Neuerung ist die Belegausgabepflicht. Ab 2020 müssen die elektronischen Aufzeichnungssysteme zusätzlich über eine vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zertifizierte, technische Sicherheitseinrichtung, kurz TSE, verfügen.
Zum aktuellen Zeitpunkt befinden sich einige Hersteller von Kassensystemen im Zertifizierungsprozess. Außerdem verfügen zwei Anbieter (Swissbit und Epson) bereits über eine BSI-zertifizierte TSE.
Welchem Mehrwert dient die ganze Umstellung?
Kaup: Im Kern geht es den Finanzbehörden darum, Kassendaten vor Manipulationen zu schützen und die Prüfung einer ordnungsgemäßen Buchführung stark zu vereinfachen.
Es soll eine digitale Schnittstelle geschaffen werden, die dank eines einheitlichen Standards zu jedem Zeitpunkt das Abrufen vollständiger Datensätze möglich macht.
Was bedeutet in diesem Zusammenhang „DSFinV-K“?
Kaup: Die Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme erfordert, dass alle Unternehmen, die ein EDV-gestütztes Kassensystem verwenden, dieselbe Struktur bei der Datenerfassung wie auch beim Datenexport verwenden. Es geht also um die Form der Datenaufbereitung.
Und was sollten Einzelhändler Ihrer Meinung nach tun?
Kaup: Ich rate dazu, sich mit seinem Kassenhersteller abzustimmen, um gegebenenfalls eine Erweiterung der Belegausgabe und die Integration einer TSE zu planen. Eine wichtige Frage, die Einzelhändler in diesem Zusammenhang stellen sollten: Wie ist der Export nach DSFinV-K geplant? Neben der Befürchtung möglicher Sanktionen stehen SAP-Kunden vor der Frage, wie sich die Daten aus ihrem umgerüsteten Kassensystem mit ihrer Finanzbuchhaltung im SAP- System sinnvoll verknüpfen und verwalten lassen.
Profitiert dann letztendlich nur das Finanz- amt von einer schnellen Prüfungsmöglichkeit?
Kaup: Die thematische Konzentration auf die Kasse und die aktuell im Fokus stehenden Anforderungen sind meiner Meinung nach zu eingeschränkt. Bei der derzeitigen Betrachtung der neuen und alten Anforderungen und dazugehörigen Prozesse wird oft festgestellt, dass eine Vielzahl bestehender Anforderungen nicht erfüllt wird.
Und das nicht nur an der Kasse selbst, sondern übergreifend bis hin in die Finanzbuchhaltung. Darüber hinaus bieten wir mit unserem SAP-Add-on Receipt4S eine Lösung, die alle relevanten Daten zum Kassenprüfungsprozess historisiert verwaltet, und das über SAP- und Non- SAP-Systeme hinweg.
Die Archivierung, Protokollierung von Änderungen und Bereitstellung der Daten für Prüfungszwecke gehört natürlich auch dazu. SAP-Kunden können so auch 2020 problemlos eine prüfungskonforme Buchhaltung durchführen.
Die Voraussetzungen für die Nutzung unseres SAP-zertifizierten Add-ons sind dabei denkbar einfach: ein NetWeaver mit einem Abap-Stack. Modulspezifische Komponenten werden nicht benötigt.
Als Infrastruktur dient das ArchiveLink. Darüber hinaus müssen sich Kunden auch nach 2024/25 keine Sorgen machen: Receipt4S läuft sowohl auf R/3 als auch auf S/4 Hana.