Compliance
Lieferkettengesetz (LkSG) wird Pflicht
Das Lieferkettengesetz wird offiziell als Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG) bezeichnet. Diese gesetzliche Verpflichtung wird am 1. Januar 2023 in Kraft treten und im ersten Schritt für Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten gelten. 2024 wird die Regelung auch für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern greifen.
Das Sorgfaltspflichtengesetz wurde im Juni 2021 beschlossen, um unternehmerische Sorgfaltspflichten gesetzlich zu regeln. Viele Unternehmen stehen jetzt vor der Frage, wie diese neuen gesetzlichen Anforderungen umgesetzt werden können und ob es bereits etablierte Standards, Normen oder technische Lösungen gibt.
Bereits heute können Lösungen wie EDI und MDM bei der Einhaltung des Lieferkettengesetzes helfen. Hier gibt es die Möglichkeit, verschiedene Klauseln in existierende Verträge mit Geschäftspartnern einzuführen. So können Audits und Kündigungsrechte festgelegt werden. Weitere Informationen im Whitepaper „IT – Die Rettung bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes“ von Comarch, das zum Download bereitsteht.