Indirekte Nutzung: Erster Erfolg zeichnet sich ab
Nach Auskunft der DSAG wurde seitens der SAP eingeräumt, dass bis zur abschließenden Klärung des Themas „NetWeaver Foundation for 3rd Party Products“ ab sofort sämtliche Vertriebsaktivitäten eingestellt wurden und alle bis dato „ungelösten Fälle“ im Markt zeitnah einer Lösung zugeführt werden sollen.
Vonseiten der SAP sei zudem eine Eskalationsstelle (COO der SAP-Landesgesellschaft) zu diesem Thema zugesichert worden.
Wie in unserem Rechtsgutachten zur indirekten Nutzung von SAP-Software ausführlich erläutert wird, bestehen erhebliche Zweifel an einer Rechtswirksamkeit der Lizenzierung von NetWeaver Foundation for Third Party Applications.
Die Anknüpfung des Lizenztyps NetWeaver Foundation for Third Party Applications am Zugriff des Kunden auf „die Datenbank der SAP-Anwendungen oder auf die darin enthaltenen Informationen“ erscheint aus rechtlicher Sicht fragwürdig.
Das Einlenken von SAP könnte daher ein wichtiger und richtiger Schritt sein, um eine rechtliche Eskalation mit Kunden zu vermeiden.
Gleichwohl ist das Thema indirekte Nutzung und das damit verbundene Risiko einer Unterlizenzierung keineswegs auf diesen Lizenztyp beschränkt. Vielmehr stellt sich eine Vielzahl an Fragen einer Lizenzpflicht in einer vernetzten, globalisierten Infrastruktur, auch gerade im Zusammenhang mit cloudbasierten Nutzungsszenarien.
Mangels einer genauen Definition einer lizenzpflichtigen indirekten Nutzung ist es daher verfrüht, aufgrund der aktuellen Entwicklung das Thema indirekte Nutzung bereits als gelöst zu betrachten.
Im Übrigen gibt es in der aktuellen Preisliste 2017/1a der SAP noch weitere Lizenztypen, die indirekte Nutzungen der Software als lizenzpflichtig deklarieren, so zum Beispiel der SAP Platform User, der SAP Platform User for Productivity Apps oder die SAP-NetWeaver-OpenHub-Lizenz im BW-Umfeld.
Noch nicht abschließend geklärt sind die Risiken, die Kunden bei der Verwendung von Drittanwendungen haben, wenn diese auf bei SAP erworbene Drittanbieter-Datenbanken (z. B. Oracle oder Microsoft) zugreifen.
In der Regel wird bei SAP lediglich ein Runtime-Nutzungsrecht an der jeweiligen Datenbank erworben. Ein direkter Zugriff auf die Drittanbieter-DB oder auf die darin enthaltenen Informationen soll gegebenenfalls den Erwerb von Full-Use-Lizenzrechten an diesen Datenbanken erforderlich machen.
Der Kunde trägt gemäß SAP PKL die Verantwortung dafür, dass er die erforderlichen Nutzungsrechte von den entsprechenden Lizenzgebern erworben hat.
Eine urheberrechtliche Betrachtung rechtfertigt diese Regelung der SAP, da der die DB nutzende Kunde ausnahmslos die Urheberrechte des Herstellers der Datenbank und die getroffene Lizenzvereinbarung zur bestimmungsgemäßen Nutzung beachten muss.
Der Kunde riskiert bei Verstößen daher eine rechtliche Auseinandersetzung mit dem Datenbankhersteller. Allerdings treffen auch SAP beim Verkauf einer Drittanbieter-DB gewisse Hinweis- und Informationspflichten. Es gilt im Einzelfall zu prüfen, ob diese Pflichten beachtet wurden.
Weitere aktuelle rechtliche Themen sind auch die grundsätzlichen Regeln der SAP für die Implementierung und Nutzung von Datenbanken und die Kommunikation in einer getrennten Datenbanklandschaft. Auch hier stellen sich Fragen, unter welchen Voraussetzungen ein konkreter Datentransfer von den Lizenzbedingungen abgedeckt ist.
Gleiches gilt für die Nutzung der verschiedenen S/4-Modelle, die teilweise im Hinblick auf die Datennutzung und Datentransfers deutlich beschränkt sind.
Daher bleibt es abzuwarten, was der Schritt der SAP zur Einstellung des Vertriebs der Lizenzen nachhaltig bedeutet und welche Auswirkungen er in Bezug auf andere Lizenztypen im Zusammenhang mit indirekter Nutzung haben wird.
Eine grundsätzliche Lösung des Themas der indirekten Nutzung ist mit diesem Schritt jedenfalls noch nicht verbunden. Jedenfalls können die Kunden hoffen, dass SAP zukünftig den Vertrieb von entsprechenden Lizenzmodellen transparent gestalten und klar ankündigen wird, sodass ein Kunde bereits im Vorfeld eines Kaufs prüfen (lassen) kann, ob und gegebenenfalls welche Lizenzen er benötigt.